Beispiel:
In diesem rein theoretischen Beispiel wurde als Ausgangspunkt ein Mittelklassefahrzeug, Format Opel Astra oder Peugeot 308, genommen. Für die Berechnung der Kfz-Steuer ist Folgendes wichtig:
- Datum Erstzulassung
- Kraftstoffart
- Hubraum
- CO2-Ausstoß
Die Fahrzeuge in diesem Beispiel wurden 2010 zugelassen. Anhand der in nachfolgender Tabelle genannten Daten wird die Kfz-Steuer wie folgt berechnet:
Benzin Diesel Autogas Datum Erstzulassung Jan. 2010 Hubraum (cm3) 1600 CO2-Ausstoß (g/km) 159 119 159
Benzin
Für das Benzinfahrzeug ist jährlich 32 Euro für den Hubraum zu zahlen, plus 2 Euro pro g/km CO2 für den zusätzlichen CO2-Ausstoß über 120 g/km. Das bedeutet bei einem Ausstoß von 159g/km:
159 minus 120 = 39 g/km x 2 = 78 Euro plus 32 = 110 Euro pro Jahr.
Diesel
Für das Dieselfahrzeug ist jährlich 171 Euro für den Hubraum zu zahlen, plus 2 Euro pro g/km CO2 für den zusätzlichen CO2-Ausstoß über 120 g/km. Das bedeutet bei einem Ausstoß von 119g/km:
119 minus 120 = -1 g/km. Da es keinen Nachlass gibt, bleibt die Kfz-Steuer bei: 171 Euro pro Jahr.
Autogas (LPG)
Die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das auf Autogas fährt, bleibt gleich mit der Kfz-Steuer für das Benzinauto, das mit dieser Gasanlage ausgerüstet ist. In diesem Beispiel beträgt die Kfz-Steuer deshalb 110 Euro pro Jahr.